
Nach dem "Sproch" is et passeet, donn bes Do Funk!"
Traditionell findet die Vereidigung der neuen Funken auf unserem jährlichen Regimentsappell statt und ist sicherlich für die Rekruten ein Erlebnis, welches sie nie vergessen werden.
Die Aufnahme zum aktiven Mitglied, wird vom Bewerber mit einem Mindestalter von 18 Jahren schriftlich beim Gesamtvorstand beantragt.
Der Bewerber hat zwei Paten zu benennen, die mindestens vier Jahre vereidigte, aktive Mitglieder der Gesellschaft sind.
Nach Eingang des Aufnahmeantrags bleibt der Bewerber mindestens 12 Monate Anwärter oder so genannter „Jungfunk“. In dieser Zeit muss er sich aktiv am Gesellschaftsleben beteiligen. Das heißt, dass der Bewerber an den Appellen und Veranstaltungen der Gesellschaft regelmäßig teilnimmt. Besitzt der Bewerber eine große Uniform, kann er selbstverständlich auch an den Aufzügen des aktiven Korps und am Rosenmontagszug teilnehmen. Nach der 12monatigen Anwärterzeit entscheiden der Gesamtvorstand und der Mitgliederbeirat über eine Aufnahme in den Verein.
Mit der Leistung des Funkeneids: „Auf das Zündloch der Kanone ...“ wird dann der Status des vereidigten Mitglieds erreicht. Die Vereidigung der neuen Mitglieder findet auf dem jährlichen Regiments-Appellen in der Session statt. Hier erhält der vereidigte Funk dann das Korpskreuz und seinen Korps-Pass. Das Mitglied ist ab diesem Zeitpunkt stimmberechtigt.
Für die Bewerbung als „inaktives Mitglied“ gilt ein vereinfachtes Verfahren. Der Bewerber hat aus dem Kreis der aktiven, vereidigten Mitglieder einen Paten zu benennen, der sein Einverständnis auf dem Aufnahmeantrag durch Unterschrift dokumentiert. Nach der 12monatigen Anwärterzeit entscheiden der Gesamtvorstand und der Mitgliederbeirat über eine Aufnahme in den Verein. Die Aufnahme erfolgt auf unserem Regimentsappell. Inaktive Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.
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